Entwicklungsfläche
Richard-Wagner-Straße

Ehemaliges Katasteramt in Herne-Eickel

Attraktive Mehrfamilienhäuser im Zentrum von Eickel

Die SEG Herne strebt die Bebauung des etwa 2.600 m² großen Grundstücks des inzwischen abgerissenen Katasteramtes an der Kreuzung Richard-Wagner-Straße/ Rainerstraße im Stadtteil Eickel an. Im Auftrag der Stadt Herne veräußert die SEG das Grundstück an einen Investor, der auf der Fläche attraktive Wohnbebauung in Form von Mehrfamilienhäusern realisiert.

Auf Grundlage eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 245 „Richard-Wagner-Straße“ wird für das Areal eine neue Bebauung vorgesehen und so eine Adresse in prominenter Lage geschaffen. Es ist mit einer 3-4 geschossigen Bebauung (Vollgeschosse) und einem Anteil an bebauter Fläche im Verhältnis zur Grundstücksgröße von 0,4 zu rechnen. Auf der Entwicklungsfläche soll ein zukunftsorientierter und städtebaulich ansprechender Wohnungsbau realisiert werden, der die positive Entwicklung des Eickeler Kerns unterstützt.

© SEG Herne
Ansprechpartner

Lukas Issinger

Projektleiter

Eckdaten des Bauprojekts

Lage:

Richard-Wagner-Straße 10, 44651 Herne

Gesamtgröße:

Ca. 2.600 m²

Grundstückseigentümer:

Stadt Herne

Interessensbekundungsverfahren

Die SEG Herne beabsichtigt, in einem zweistufigen Verfahren einen geeigneten und engagierten Investor zu finden, der ggf. in Zusammenarbeit mit einem Planungspartner ein attraktives Bebauungskonzept entwickelt und die Fläche zur Realisierung des Konzepts erwirbt. Dazu konnten sich bis Anfang 2024 interessierte Investoren bewerben. 

Im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens wurden bei der SEG Herne mehrere Bebauungskonzepte eingereicht. Die SEG und der favorisierte Bewerber befinden sich aktuell in der Weiterqualifizierung des eingereichten Konzepts und führen Verhandlungen über den Verkauf des Grundstücks. Ein Verkauf und die Übergabe der Fläche an den Investor ist für Ende 2024 geplant.

 

Wichtige Termine

Verkauf

Verkauf und Übergabe der Fläche
 

Ende 2024

Bauleitplanverfahren

Rechtskraft des neuen Bebauungs-planes

Anfang 2025

Projektentwicklung

Bebauung der Fläche durch den Investor      

2025+